Verlängerung der Außenbewirtschaftung

Gerne informieren wir über die Verlängerung der Außenbewirtschaftung in Gerlingen.


Außenbewirtschaftungszeitraum kann verlängert werden

Liebe Gerlinger Gastronomen,
sehr gerne informieren wir Sie über die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur Verlängerung der Außenbewirtschaftung in Gerlingen. Wir hoffen, dass die Regelungen Ihnen entgegenkommen.

  • Der Außenbewirtschaftungszeitraum kann über den 31.10.2020 hinaus verlängert werden; bitte bei Pachtverträgen über die Nutzung städtischer Flächen für die Außenbewirtschaftung bei Frau Fänger, Kämmerei-Abteilung Liegenschaften melden (Telefon 205-7015) oder bei Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungserlaubnis) bei der Verkehrsbehörde im Baurechtsamt, Frau Wöhr (Tel. 205-7203)

  • Es werden im Jahr 2020 keine Sondernutzungsgebühren erhoben

  • Heizpilze dürfen aufgestellt werden

  • Bei alternativen Nutzungsformen der Straßenfläche (z. B. Zelt) ist eine Einzelfallentscheidung über die Genehmigungsfähigkeit durch die Baurechtsbehörde (Herr Prager, Tel. 205-7205) erforderlich